Der Stierstall, offiziell Farrenstall, wurde bis zu seiner Schließung 1967 von Hermann Gartner betreut, der 40 Jahre lang im Dienst der Gemeinde Eisental tätig war. Dafür erhielt er die silberne Ehrennadel vom Tierzuchtamt Freiburg.
3 Stiere und 1 Ziegenbock wurden im Stierstall gehalten. Wenn eine Kuh „rinderig“ war, hat der Bauer sie hierher gebracht und vom Stier decken lassen. Dies musste im sogenannten Sprungbuch festgehalten werden. Im Jahr 1920 ergab die Tierzählung im Gesamtdorf 497 Rinder. Von Stier „Gilet“ M/3318 , einem Herdbuchfarren, gibt es sogar noch ein Foto aus dem Jahr 1963.
Hintergrund-Informationen zum Farrenstall aus Wikipedia
Im Farrenstall war der Farren untergebracht, für dessen Haltung die Gemeinde verpflichtet war. Als Farrenstall (in anderen Gegenden auch „Faselstall“ oder „Hägestall“) bezeichnet man im Raum von Baden-Württemberg ein Gebäude, in dem die gemeindeeigene Vatertierhaltung betrieben wurde.
In vielen deutschsprachigen Bereichen, so auch im Königreich Württemberg, wurde die Pflicht zur Vatertierhaltung den Gemeinden bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts auferlegt. Teilweise kam man dieser Pflicht nach, indem man einzelne Bauern für die Haltung der Vatertiere entlohnte, meist setzte es sich aber mit der Zeit durch, ein gemeindeeigenes Gebäude zur Haltung der Vatertiere zu bauen. Obwohl mit § 17 der Tierzuchtdurchführungsverordnung die gemeindliche Pflicht zur Vatertierhaltung erst zum 1. Januar 2000 wegfiel, setzte sich bereits seit den 1960er Jahren die künstliche Besamung weiter durch, so dass die meisten Farrenställe bereits vor 1980 ihre Funktion verloren und aufgegeben wurden.
Die leerstehenden Gebäude, die meist Bestandteil der Gemeindetradition waren und dazu häufig unter Denkmalschutz, wurden oft umgebaut und anderen Zwecken zugeführt, wobei der Name „Farrenstall“ beibehalten wurde. So findet man derzeit in vielen Dörfern Gemeinde- oder Jugendzentren, Gaststätten und Vereinsheime, deren Name noch auf diese ursprüngliche Verwendung des Gebäudes hinweist.
Einst war es Pflichtaufgabe für alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg, inzwischen wirkt es regelrecht skurril: Um den einheimischen Landwirten die Fortpflanzung ihrer Rinder zu erleichtern, hielt auch die Stadt Gammertingen dauerhaft eigene Bullen bereit. Stroh liegt im „Farrenstall“ am Trégueuxplatz zwar heute noch, allerdings erfüllt das Gebäude längst einen anderen Zweck.
Was die Bezeichnung „Farren“ bedeutet
Eine gemeindeeigene Scheuer befand sich am Standort am Römerweg schon 1843. Das heutige Gebäude allerdings wurde erst 1881 nach einem Plan von Balthas Burkarth errichtet. Die Bezeichnung „Farrenstall“ geht dabei auf das schwäbischen Wort „Farren“ zurück, das für ein geschlechtsreifes männliches Hausrind steht, also einen Bullen oder Stier. „Nicht überall waren die Bezeichnungen gleich, aber einen solchen Stall gab es in jeder größeren Kommune“, sagt Manfred Tremmel, Hobby-Historiker und Leiter des Gammertinger Stadtarchivs.
Auch Heimatforscher Botho Walldorf kann sich noch gut an die Zeit der aktiven Nutzung erinnern. 1968 hielt er das Geschehen im Gammertinger Farrenstall im Bild fest. „Viele Landwirte haben sich damals um die Arbeit dort beworben“, sagt der 77-Jährige. „Für sie war diese Tätigkeit ein willkommener Nebenverdienst.“
Protokollierung verhindert Inzucht
Dabei ging es nicht nur darum, den eigentlichen Akt der Fortpflanzung sicherzustellen und zu begleiten: Die Besamungsbullen mussten gefüttert und versorgt werden. Die sorgfältige Protokollierung der Deckvorgänge diente dazu, Inzucht zu verhindern.
Dass zumindest größere Städte und Gemeinden zu diesem Zweck eigene Tiere, eigene Gebäude und eigenes Personal bereithalten mussten, mag heute befremdlich erscheinen – hatte damals aber einen ernsten Hintergrund, wie Karl Endriß, Landwirtschaftsmeister aus Gammertingen-Bronnen und Vorsitzender des Kreisbauernverbands Biberach-Sigmaringen, erklärt. „Auch mit Blick auf vorangegangene Kriegs- und Nachkriegszeiten sollte damit die Ernährungssicherheit gewährleistet werden“, sagt er.
In den 1960er-Jahren setzte sich dann aber mehr und mehr die künstliche Besamung durch. Kurz darauf hatte der Gammertinger Farrenstall ausgedient. „Das Gebäude als solches wurde damit überflüssig“, sagt Karl Endriß. Die Kommunen hätten aber weiterhin den gesetzlichen Auftrag gehabt, sich an der Besamung der Rinder zu beteiligen, zumindest finanziell. Erst zum 1. Januar 2000 fiel mit Paragraph 17 der Tierzuchtdurchführungsverordnung die gemeindliche Pflicht zur Vatertierhaltung endgültig weg.
In Herbertingen zum Beispiel gibt es aber immer noch eine moderne Besamungs- und Embryotransferstation, betrieben von der dort ansässigen Rinder-Union Baden-Württemberg.